Im Außenbereich um ein Gebäude verlegte Drainagerohre, die ausschließlich Niederschlags- und Sickerwasser sammeln und ableiten, dienen nicht der Wasserversorgung. Aus einer solchen Drainage bestimmungswidrig austretendes Wasser stellt daher keinen Leitungswasserschaden im Sinne der Wohngebäudeversicherung dar. Das hat das OLG Nürnberg mit Beschluss vom 03.02.2021 - 8 U 3471/20 entschieden.
Wer ein Landschaftsschutzgebiet betritt, handelt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Eine Gemeinde haftet daher nicht für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren. So hat es das Oberlandesgericht Nürnberg mit Beschluss vom 24.03.2021 - 4 W 362/21 gesehen.
Schäden durch Hagelschlag, Sturm und Unwetter können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen.
Der BGH hat mit Beschluss vom 21.04.2021 - IV ZR 88/20 festgehalten, dass an die Darlegungslast eines Versicherten, der Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beansprucht, keine überzogenen Forderungen gestellt werden dürfen.
Ein Geschädigter, dessen Fahrzeug bei einem Unfall einen Totalschaden erlitten hat, darf dieses in der Regel zeitnah zu dem im Gutachten genannten Restwert veräußern, ohne dass er dazu verpflichtet ist, zuvor ein Restwertangebot des gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherers abzuwarten. Das gilt selbst dann, wenn ihn der Versicherer darum gebeten hat. Das hat das Landgericht Saarbrücken mit Urteil vom 29.10.2020 - 6 O 187/20 entschieden.
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