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Altersvorsorge 
Donnerstag, 10.10.2019

Betriebsrenten als Sozialpartnermodell? Nein danke, sagt das Hotel- und Gaststättengewerbe

Nun könnte man meinen, all diese Voraussetzungen wären im Hotel- und Gaststättengewerbe überreichlich gegeben - zusätzlich musste man ohnehin einen neuen Tarifvertrag schließen, da die Partner der alten "hoga"-Rente (die Pensionskassen der Ergo und des HDI) keine neuen Beiträge mehr annehmen wollten. Genügend Produktanbieter von Sozialpartnermodellen gibt es mittlerweile auch.

Nun haben der neue Produktanbieter (Signal-Iduna) und die Tarifvertragsparteien - der DeutscherHotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) - in einer gemeinsamen Presseerklärung verlautbart, wohin die Reise geht: in ein Garantiemodell der alten bAV-Welt ausgestaltet als Direktversicherung. Der Berg kreist und herausgekommen ist die hogarenteplus.

Die bundesweit einheitlichen Tarifverträge gelten rückwirkend zum 01.01.2019 und ermöglichen den Beschäftigten und Unternehmen, die staatlich geförderte betriebliche Altersversorgung umfassend in Anspruch zu nehmen.

Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist mit seinen mehr als 220.000 Betrieben, mehr als 1,1 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 52.000 Auszubildenden einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Die jetzt vereinbarte Branchenlösung schafft die ersten auf Grundlage des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) neu verhandelten Flächentarifverträge in Deutschland. Festgeschrieben ist darin eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrages von 150 auf 240 EUR pro Mitarbeiter im Jahr. Weiter zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur freiwilligen Entgeltumwandlung seiner Mitarbeiter in Höhe von 16 %. Die Beschäftigten haben einen Anspruch auf Umwandlung tariflicher Entgeltbestandteile in Höhe von bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze.

"Die betriebliche Altersversorgung wird vom Staat gefördert. Wir wollen unseren Mitgliedsunternehmen und deren Beschäftigten ermöglichen, noch in diesem Jahr die Fördermöglichkeiten zu nutzen. Wichtig ist uns dabei, der Branche angesichts eines immer schwieriger werdenden Kapitalmarktes ein möglichst sicheres, einfaches und lukratives Produkt zur Verfügung zu stellen - gemeinsam mit einem verlässlichen Versicherungspartner", erklärt Fritz Engelhardt, stellvertretender Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) und Vorsitzender der DEHOGA Tarifkommission.

Hinweis:

In den kommenden Monaten soll die Einzahlung des Arbeitgeberzuschusses für 2019 und die Erstinformation der Arbeitgeber im Mittelpunkt stehen. Die flächendeckende und umfassende Beratung durch den Produktanbieter soll im ersten Quartal 2020 beginnen.

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