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Recht 
Mittwoch, 19.02.2020

Arbeitsunfall oder nicht? Sturz auf dem Weg zum Telefon im Hotelzimmer

Der Fall:

Die Klägerin, die an einer Polio-Erkrankung litt, nahm aus beruflichen Gründen an einem Kongress in Lissabon teil. Im Anschluss wollte sie Urlaub in Portugal machen. Um den Mietwagen abholen zu können, wollte sie ein Taxi bestellen. Im Hotelzimmer stürzte sie auf dem Weg vom Bad zum Telefon und zog sich eine Oberschenkelfraktur zu.

Die Berufsgenossenschaft verneinte das Vorliegen eines Arbeitsunfalles. Der Unfall habe sich im privaten und eigenwirtschaftlichen Lebensbereich ereignet. Die Klägerin verwies darauf, dass sie ein Taxi zum Flughafen habe rufen wollen. Dies stehe mit der Dienstreise in einem wesentlichen Zusammenhang und sei daher unfallversichert.

Die Entscheidung:

Das Landessozialgericht verneinte das Vorliegen eines Arbeitsunfalles. Zwar seien Beschäftigte auch während einer Dienstreise unfallversichert (§§ 2,8 SGB VII). Es komme jedoch darauf an, ob die Betätigung im Unfallzeitpunkt eine rechtlich bedeutsame Beziehung zu der betrieblichen Tätigkeit am auswärtigen Dienstort aufweise.

Als die Klägerin im Hotelzimmer stürzte, seien der Kongress und ihr letztes dienstliches Gespräch jedoch bereits seit 20 Stunden beendet gewesen. Die Frau habe sich auch nicht auf der Rückreise zu ihrem Wohnort befunden. Vielmehr habe sie ein Taxi zum Flughafen bestellen wollen, um den Mietwagen für die private Urlaubsreise abzuholen. Die Handlungstendenz bei dem Gang durch das Hotelzimmer zum Telefon sei daher privater Natur gewesen.

Die Klägerin war - auch angesichts ihrer krankheitsbedingten Ausfallerscheinungen - nicht durch die Umstände der Dienstreise einer besonderen Gefährdung ausgesetzt gewesen. Es lagen dem Gericht keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Ausstattung des Hotelzimmers mit Parkettboden als besonders gefährlich einzustufen war. Etwas anders ergab sich auch nicht aufgrund der fehlenden Handläufe an den Wänden, zumal auch in der Wohnung der an Polio erkrankten Versicherten keine Handläufe angebracht waren.

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